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Freiburger FC

Pressemitteilung des Freiburger Fußball-Clubs 1897 e. V.

Der Freiburger FC hat sich im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die kurzfristige Absetzung der beiden Landesliga-Partien der ersten Mannschaft am 15.11. und 22.11.2025 durch den Südbadischen Fußball-Verband zur Wehr gesetzt. Ziel des Vereins war es, für sportliche Fairness und transparente Entscheidungsprozesse einzutreten.

Da der zuständige Richter am Landgericht Freiburg eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht treffen wollte, kam es erst heute zur Anhörung beider Seiten. Aufgrund des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs können die beiden Spiele nun nicht wie geplant stattfinden. Während der Termin des ersten Spiels bereits verstrichen war, sah sich der Verband aufgrund der vorgeschriebenen viertägigen Ankündigungsfrist nicht in der Lage, das Spiel am 22.11. wieder anzusetzen.

Wichtig für den FFC ist jedoch:

Der Verband hat zugesagt, die beiden Partien spätestens bis zum 27.11.2025 in Abstimmung mit den beteiligten Vereinen neu anzusetzen. Zudem übernimmt der Verband seine eigenen Kosten des Rechtsstreits. Ein Punktabzug steht nicht im Raum.

Wie die Rechtsvertreterin des FFC, Prof. Dr. Anne Jakob, nach der Verhandlung betonte, habe das Gericht dem Verband nahegelegt, seine komplexen und für Vereine kaum nachvollziehbaren Regelwerke kritisch zu überarbeiten. Diese Klarstellung wertet der FFC als wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness im Spielbetrieb.

Der FFC sieht den Ausgang des Verfahrens daher insgesamt als Erfolg – für den Verein, aber auch für die Sache des Amateurfußballs. „Wir hoffen, dass nun Ruhe einkehrt und wir uns wieder vollständig auf das Sportliche konzentrieren können“, so die Vorstandschaft des FFC. Der Verein dankt allen Beteiligten für die Unterstützung und blickt positiv auf die nun anstehenden Spiele.

Freiburg i. Br., 20.11.2025
Vorstandschaft Freiburger FC